
Wie nicht anders zu erwarten war, ist der Verkauf von The Pirate Bay an die Firma Global Gaming Factory X nun endgültig Geschichte. Heute wurde das scheitern des Deals offiziell bestätigt.
Das Gründungsteam neben Neij und Sunde gehört noch Gottfrid Svartholm Warg zum Nukleus zum Team, bereitet sich unterdessen auf das Berufungsverfahren in Schweden vor. Die drei waren zusammen mit dem schwedischen Unternehmer Carl Lundström im April 2009 von einem schwedischen Gericht zu einjährigen Haftstrafen und Schadensersatz in Höhe von insgesamt 30 Millionen Kronen (2,9 Millionen Euro) verurteilt worden.
Am 13. November 2009 soll in Stockholm das Berufungsverfahren beginnen. Die Verteidigung hatte zwei Richter aufgrund ihrer Verbindungen zu Copyright-Organisationen wegen Befangenheit vom Verfahren ausschließen wollen. Seit gestern ist nun klar, das der Antrag abgelehnt wurde.
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Der beim Musikdienst SpotifyAngestellte Schöffe wurde vom Berufungsverfahren welches im November 2009 in Stockhom starten soll abgezogen.
Hoch interessant ist dabei, das der Antrag auf Befangenheit gegen den Schöffen nicht von den Verteidigern des Torrent Trackers kam (der Antrag dort wurde nur gegen 2 der 3 Richter gestellt!), sondern von der Anklage! Es scheint die Vermutung nahe, dass sein Fachwissen vielleicht Einfluss auf die Entscheidung genommen hätte. Er ist ein kompetenter Software-Entwickler, der gemeinsam mit dem Programmierer von µTorrent ein Patent für eine Streaming-Technologie besitzt. Aufgrund dieses Fachwissen, sind die Beschuldigten in dem Verfahren nicht gegen den Schöffen vorgegangen. Der Industrie als Ankläger scheint er vielleicht zu gefährlich zu sein
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Folgende Infos stammen aus einem aktuellen Blogeintrag von Peter Sunde:
Als die Macher von Pirate Bay in erster Instanz für schuldig befunden wurden, gab es schwere Anschuldigungen gegen die schwedische Justiz. Der leitende Richter des Stockholmer Gerichts Nordström soll befangen gewesen sein, weil er in Pro-Urheberrechtsverbänden Mitglied sei und dadurch nicht wirklich objektiv sei. Die Beschwerde wurde abgebügelt.
In Stockholm findet nun die Hauptsacheverhandlung in zweiter Instanz statt.
Die Verhandlung ist für November 2009 angesetzt doch bereits jetzt kommen erstaunliche Details an die Oberfläche.
Einer der beisitzenden Schöffen ist nämlich ein Angestellter von Spotify. Der Musikstreamingdienst gehört zum größten Teil den Majorlabels. Somit erhält auch Schöffe als Angestellter von Spotify einen Teil seines Gehalts vom Label selbst! Wird dieser Schöffe neutral in seiner Urteilsfindung sein können?
Dazu Peter Sunde in seinem Blogeintrag: Das Verfahren muss endlich raus aus Stockholm. Es ist lächerlich geworden. Eine Farce.